Schulorganisation
Schulabschlüsse
Schulabschlüsse
Die Realschule hat sich während der vergangenen Jahrzehnte in umfassender Weise als Schule des beruflichen und sozialen Aufstiegs erwiesen.
Die Realschule ermöglicht nicht nur den Zugang zu einer qualifizierten Berufsausbildung in kaufmännischen Bereichen, Verwaltungsbereichen, in Erziehungs- und Sozialbereichen, sondern auch den Besuch von weiterführenden Schulen (z.B. der Höheren Berufsfachschule) mit dem Ziel des Fachhochschulabschluss und der Möglichkeit an einer Fachhochschule zu studieren.
- Eintritt in einen qualifizierten Ausbildungsberuf, der in Verbindung mit fachspezifischer Fortbildung beruflichen Aufstieg ermöglicht
- Eintritt in die mittlere Beamtenlaufbahn, sowie in verantwortungsvolle erzieherische und soziale Berufe
- Besuch der Höheren Fachoberschule, besonders für den Bereich Erziehung und Krankenpflege
- Besuch der Höheren Berufsfachschule (früher: Höhere Handelsschule) für den Eintritt in die gehobenen Berufe in Verwaltung, Handel, Gewerbe und Industrie oder den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- Besuch der Assistenten-Ausbildungsgänge der Höheren Berufsfachschule zur Erlangung der Fachoberschulreife inklusive einer Berufsausbildung
Für den Erwerb der Fachoberschulreife werden die Versetzungsbestimmungen der Realschule angewandt; es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
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D, M, E, Fach des WPI
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Alle weiteren Fächer
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Mindestens 4
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Maximal 1 x 5 ohne Ausgleich
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oder
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1 x 5 muss in diesen Fächern mit 1 x 3 ausgeglichen werden
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oder
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1 x 5 mit Ausgleich 1 x 3
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1 x 5
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oder
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2 x 5 mit Ausgleich 1 x3
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Bei weiteren mangelhaften Leistungen kann eine Versetzung/die Fachoberschulreife nicht ausgesprochen werden.
Bei Abschluss mit Qualifikationsvermerk:
Ø Eintritt in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder einer Höheren Berufsfachschule mit gymnasialem Zweig (früher: Wirtschafts- oder Technikgymnasium) möglich zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
Für die Erreichung dieses Schulabschlusses müssen durchgängig mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden. Dabei dürfen maximal drei ausreichende (4) Leistungen durch entsprechend gute (2) Leistungen ausgeglichen werden.
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Fächergruppe I
D, M, E
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Fächergruppe II
übrige Fächer
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Übergang
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Nachprüfung
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3 3 3 (oder besser)
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3 und besser
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Ja
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Jede 4 in dieser Fächergruppe muss ausgeglichen werden. Maximal darf die Note 4 nur dreimal auf dem Zeugnis stehen.
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ja
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4 3 2
(eine 4 in dieser Fächergruppe muss hier auch durch eine 2 ausgeglichen werden)
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3 und besser
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Ja
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Jede 4 in dieser Fächergruppe muss ausgeglichen werden. Maximal darf die Note 4 nur dreimal auf dem Zeugnis stehen.
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Ja
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Stehen insgesamt 4 Vieren auf dem Zeugnis, so kann durch eine Nachprüfung in einem dieser Fächer (außer D, M, E) eine Nachprüfung abgelegt werden, um die Note 3 zu erlangen.
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4 4 2
(hier ist kein Ausgleich mehr möglich)
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3 und besser
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Nein
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